Termin CDU
Teilnehmer: CDU - Reinhard Manlik, Jürgen Wendt, Frank Täubert
BISO – Hr. Schmieder, Hr. Beckmann, Hr. Pontow, Hr. Fass
Position der CDU zur alten Planung auf dem HdL-Gelände:
- Lt. Hr. Manlik wäre ein Autohof unproblematisch gewesen; die Argumente dagegen wären nicht fundiert gewesen; Autoverkehr des nun geplanten Einkaufszentrums wird erwartungsgemäß um ein Vielfaches schlimmer sein (gegenüber 240 LKW am Tag im Logisitkzentrum)
Über die Auswirkungen eines Autohofes herrscht Uneinigkeit zwischen den Anwesenden der CDU und der BISO.
Themenschwerpunkte:
A) Zentrenkonzept
- derzeit ist unklar, ob das Zentrenkonzept eine lukrative Ansiedlung auf HdL zulässt (Elektronikhändler, vermutlich Conrad, aus ist Sicht von Hr. Manlik nicht zentrenverträglich); Position der Kollegen Wendt und Täubert weniger ausgeprägt, bei einer Einzelabstimmung würden die Chancen für eine Ansiedlung sogar wachsen;
- ein Vollsortimenter sei nicht zentrenverträglich, ein Nahversorger wäre ok
- insgesamt ist die Planung auf HdL aus Perspektive des Innenstadthandels problematisch: die Innenstadt würde "zerfleddert", so Hr. Manlik;
- schon der BraWo-Park wurde durch Auflagen der IHK von 24T auf 15T qm zusammengestrichen
- das Zentrenkonzept sei ein "Erfolgsschlager", andere Städte (bspw. Magdeburg) hätten Fehler gemacht
- die CDU will sich nicht gegen die anderen Parteien stellen und sieht ihre Position vergleichbar mit der SPD
- die großen Fraktionen haben sich eindeutig für das Zentrenkonzept ausgesprochen
- Entwicklungen zulasten des Zentrums sind sowohl im Norden (ehemals Braunschweiger Zeitung), im BraWo-Park wie auch auf dem HdL-Gelände erkennbar
- Entwicklungen auf dem Gelände an der Borsigstr. sind unklar; auf den Eigentümer Bahn habe man keinen Einfluss; die Entwicklung dort geht sehr langsam vor sich:
B) Verkehrskonzept
- Prof. Wehrmuth habe in der Vergangenheit für BS ein Verkehrskonzept erarbeitet
- eine Erfassung der Verkehrsströme laufe dauerhaft
- Anpassungen gebe es bspw. in Lehndorf oder auf der Langen Str. (am C1) wg. Ansiedlung der BZ
- Zahlen der Wohngebiete (Quellverkehr) seien bekannt
- Zahlen des Zielverkehrs (durch Neuansiedlung) müssen errechnet werden
- Kanadabau müsse ein Gutachten auf Basis der zu erwartenden Belegung "Businesspark/Logistikzentrum" vorlegen; Hr. Manlik vermutet, das Kanada-Bau bereits Berechnungen angestellt hat; konkrete Mietinteressenten seien dafür dringend erforderlich, um valide Hochrechnungen des Verkehrsaufkommens auf dem Gelände anzustellen; eine Schallmessung finde jedoch nur auf dem Gelände statt; die Straße als Schalltrichter würde nicht berücksichtigt:
- das Gutachten würde erstellt ohne Daten der Borsigstr., da diese zu dem Zeitpunkt noch nicht vorliegen werden; ggf. habe dann Aurelis (Tochter der Bahn) das Problem, weiteren Verkehr über die Braunschweiger Str. und Rautheimer Str. abzuleiten (1 LKW verursacht Straßenschäden wie Vergleich 30.000 PKW)
- Kanadabau habe signalisiert, sich an einer "Rampe" auf der Nordseite der Autobahn zu beteiligen, um den Verkehr der Borsigstr. nicht über die wohngebietsnahen Trassen laufen zu lassen; Aurelis/Bahn sei jedoch noch nicht so weit
- damit entstünde direkt an der Autobahn eine extreme Verkehrskomplexität und ein hohes Aufkommen; Verkehrssituation sei jetzt schon in den Stoßzeiten problematisch; Verkehrssicherheit sei derzeit noch haltbar
- Aurelis wolle scheinbar den Bebelhof aufwerten: dass der Verkehr von dem Gelände „Borsigstr.“ dort abgeleitet wird, sei nicht zu erwarten
- Im Falle eines Bau`s muss Aurelis erst ein öffentliches Verkehrsgutachten erstellen lassen.
- Herr Täubert hat hierzu deutlich gemacht, "dass er die Verkehrsbelastung durch die Bebauung des alten Bahngeländes an der Borsigstraße für gravierender halte, da diese Fahrzeuge über den Möncheweg, die Braunschweiger und Rautheimer Straße abfließen werden, wenn keine Umgehung gebaut wird, während die Zufahrt zur HdL nicht direkt an den betroffenen Wohngebieten vorbei führt."
C) Gewerbefreiheit
- der Investor könne auf dem Gelände im Rahmen weniger Auflagen jegliche Ansiedlung vornehmen
- Verkehr und Lärm (Emissionen) seien im Rahmen des Baurechts zu begrenzen
Verfahren in Einspruchsfrist der Bürger
- Festlegungen m B-Plan sollen Schaden von Bürgern abwenden
- Einsprüche können nur von Anwohnern/Betroffenen gemacht werden
- Einsprüche müssen konkret sein
- ähnliche Einsprüche werden weitestgehend zusammen gefasst (Bündelung)
- jeder Einspruch muss behandelt und schriftlich entkräftet werden (von Verwaltung bzw. Investor)
- Frist beträgt 6 Wochen
- Gefahr bei Verzögerung durch die Verwaltung: Investor kann vor dem Verwaltungsgericht klagen
Lösungsansätze/Vorschläge von Seiten der CDU:
- Idee der BISO für Ausweisung von Kleingewerbeflächen sei problematisch, Bedarf sei nicht vorhanden, so Hr. Manlik; i.d.R. seien es auch nur Umsiedlungen von Unternehmen aus Braunschweig (kein Mehrwert) zu erwarten
- Gewerbesteuer fließt auch bei Unternehmen aus anderen Regionen nach BS; die Berechnung funktioniere nach einem komplizierten Schlüssel
- BISO solle potenzielle Interessenten benennen
- BISO solle mit dem Investor reden; Politik könne über die Verwaltung lediglich mittels Gesetzeslage einwirken (verhindern)
Folgende Positionen der BISO wurden von Seiten der CDU unterstützt:
Einig sind sich beide Gruppen bzgl. des Erhaltes der Lebensqualität vor Ort, so Hr. Manlik. Ebenso dürfe es keine Ausweitung der wohngebietsnahen Verkehrsflüsse (insbesondere Schwerlastverkehr) geben
Allgemein ist es wichtig festzuhalten, dass sich die CDU-Fraktion noch nicht über dieses Thema abgestimmt hat.