Die Aufstellung und der Beschluss eines Bebauungsplans – Die Verfahrensschritte kurz zusammengefasst:
Fett gedruckt = aktueller Verfahrensstand bei HdL-Kaserne
Rot markiert = aktive Beteiligung der Bürger
In der frühzeitigen Beteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke, Planalternativen und Auswirkungen der Planung im Rahmen eines Vorstellungs- und Erörterungstermins unterrichtet. Die Diskussion wird protokolliert und es besteht in der Regel im Anschluss noch einige Wochen Zeit, Bedenken und Vorschläge vorzubringen.
Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung fließen, sofern es sich um berechtigte, rechtlich begründete oder sinnvolle Anliegen handelt, in das weitere Planverfahren mit ein. Der dann erarbeitete und vom Rat beschlossene Entwurf geht anschließend ein zweites Mal in das Beteiligungsverfahren. Im Rahmen des Entwurfs- und Offenlagebeschlusses wird auch über die bis dahin eingegangen Bedenken und Vorschläge befunden. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. In der Regel erfolgt dies über die Internet-Seite der Stadt und die Braunschweiger Zeitung.
Sowohl der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB als auch der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans am Ende des Verfahrens gem. § 10 Abs. 1 und Abs.3 BauGB sind ortsüblich bekannt zu machen.
Quelle
Bei dem aktuellen Vorhaben „HdL“ handelt es sich um einen speziellen Planungstyp eines „vorhabenbezogenen Bebauungsplans“ bei dem die Initiative von dem Vorhabenträger (hier: Kanada-Bau) ausgeht und nicht von der Stadt bzw. Verwaltung.
Fett gedruckt = aktueller Verfahrensstand bei HdL-Kaserne
Rot markiert = aktive Beteiligung der Bürger
- der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans (hier: Änderungsbeschluss vom 18.12.12),
- der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung,
- frühzeitige Beteiligung,
- der Beschluss über den Entwurf,
- der Beschluss zur Auslegung und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange,
- zweite Beteiligung (ein Monat öffentliche Auslage und Möglichkeit zur Stellungnahme),
- der Beschluss über etwaige Änderungen und eine evtl. notwendige weitere Auslegung und Beteiligung,
- evtl. weitere Beteiligung,
- der Beschluss über die Abwägung der Bedenken
- der Beschluss über Satzung (erfolgt durch die Gremien der Stadt).
In der frühzeitigen Beteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke, Planalternativen und Auswirkungen der Planung im Rahmen eines Vorstellungs- und Erörterungstermins unterrichtet. Die Diskussion wird protokolliert und es besteht in der Regel im Anschluss noch einige Wochen Zeit, Bedenken und Vorschläge vorzubringen.
Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung fließen, sofern es sich um berechtigte, rechtlich begründete oder sinnvolle Anliegen handelt, in das weitere Planverfahren mit ein. Der dann erarbeitete und vom Rat beschlossene Entwurf geht anschließend ein zweites Mal in das Beteiligungsverfahren. Im Rahmen des Entwurfs- und Offenlagebeschlusses wird auch über die bis dahin eingegangen Bedenken und Vorschläge befunden. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. In der Regel erfolgt dies über die Internet-Seite der Stadt und die Braunschweiger Zeitung.
Sowohl der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB als auch der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans am Ende des Verfahrens gem. § 10 Abs. 1 und Abs.3 BauGB sind ortsüblich bekannt zu machen.
Quelle
Bei dem aktuellen Vorhaben „HdL“ handelt es sich um einen speziellen Planungstyp eines „vorhabenbezogenen Bebauungsplans“ bei dem die Initiative von dem Vorhabenträger (hier: Kanada-Bau) ausgeht und nicht von der Stadt bzw. Verwaltung.